Fachkraft für Personenschutz
Unsere Weiterbildung „Fachkraft Personenschutz“ ist speziell für Sicherheitskräfte gedacht. Sie frischen bei uns Grundlagen- und Fachwissen im Personen-, Begleit- und Veranstaltungsschutz mit VIP-Betreuung in Theorie und Praxis auf und können sich spezialisieren. Fahrsicherheitsausbildung, Taktik, waffenlose Selbstverteidigung, Waffenschutz und ein erweitertes Verteidigungsschießen sind nur einige unserer Themen.
Als Personenschützer*in müssen Sie wissen, wie Sie Gefährdungsanalysen machen und Schutzkonzepte erstellen, die individuell auf die Person(en) abgestimmt sind, für deren Sicherheit Sie Sorge tragen. Wir sensibilisieren Sie für diese Aufgabe.
Auch Berufseinsteiger*innen mit Interesse am Personen- und Begleitschutz können in unserem Kurs ihren Start in die Sicherheitsbranche nehmen.
Übersicht Schulungsinhalte
Dauer
4 Monate
Beginn
17.07.2023 &
07.08.2023
Start regulär Monatlich
Unterrichtsform
Präsenz und Online
Schulungsform
Qualifizierung
Qualifikation / Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
Zusatzqualifikationen
- Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
- Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
- Brandschutz und Evakuierungshelfer*in
- Ersthelferausbildung
- Interkulturelle Handlungskompetenz
- Qualifikation zum Umgang mit dem Einsatzstock (kurz, ausziehbar)
- Qualifikation zum Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
- Taktisches Einsatztraining
- Fahrsicherheitstraining
Erfahren Sie mehr über individuelle Förderungsmöglichkeiten.
Inhalte der Qualifizierung
Da die Sicherheitsbranche bevorzugt Personen einstellt, die den Nachweis der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ mitbringen, um in Unternehmen als Sicherheitspersonal eingesetzt zu werden, liegt der Fokus auf den Themen der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerbe- und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss
- körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
- Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
- Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung
Zielgruppe
- Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
- Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten
Hinweis:
- Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf verfügen, die mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, beträgt. Bei einer Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren entspricht das einer Berufserfahrung von mindestens 4,5 Jahren.
Weitere Informationen
- Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.