Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Eine Fachkraft (m/w/d) für Schutz und Sicherheit ist eine qualifizierte und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Person, die auf unterschiedliche Gefahrensituationen richtig und angemessen reagieren kann. Der Bedarf an Sicherheitskräften nimmt weiterhin zu und aktuelle Arbeitsmarkterhebungen gehen davon aus, dass auch in den nächsten 20 Jahren eine erhöhte Nachfrage an Personal in dieser Branche zu erwarten ist. Mit unserer Umschulung, die Ihnen eine fundierte Security-Ausbildung bietet, Sie fit für IHK-Prüfung macht und Ihnen diverse Zusatzqualifikationen vermittelt, können Sie daher auf eine langfristige berufliche Perspektive schauen, speziell in diesen Einsatzgebieten:

  • Objekt- und Werkschutz
  • Sicherheit an Flughäfen
  • Veranstaltungs- und Brandschutz
  • Schutz des öffentlichen Nahverkehrs
  • Warenhausdetektiv
  • Sicherheitskontrolleur
  • Personenschützer
  • Einsatz bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Werttransporten und Industrieunternehmen
  • Ordnungsbehörden (Entgeltgruppe TÖVD 9a)

 

Übersicht Schulungsinhalte

Dauer

24 Monate 

Beginn

05.02.2024
Start immer zwischen Januar und März
und August und Oktober
 

Unterrichtsform

Präsenz und Online

Schulungsform

Umschulung

Qualifikation / Abschluss 

  • Teilnahmebescheinigung
  • Zulassung zur IHK-Prüfung für den Berufsabschluss „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“

 

Zusatzqualifikationen

  • Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
  • Waffensachkunde gem. § 7 WaffG
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in
  • Ersthelfer*in
  • Interkulturelle Handlungskompetenz
  • Umgang mit dem Einsatzstock (kurz, ausziehbar)
  • Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät
  • Taktisches Einsatztraining

Erfahren Sie mehr über individuelle Förderungsmöglichkeiten.

Inhalte der Umschulung

Da die Sicherheitsbranche bevorzugt Personen einstellt, die den Nachweis der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“ mitbringen, um in Unternehmen als Sicherheitspersonal eingesetzt zu werden, liegt der Fokus auf den Themen der „Sachkundeprüfung nach § 34a GewO“:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Gewerberecht und Datenschutz
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straf-und Verfahrensrecht (StGB)
  • Umgang mit Menschen, Kommunikation und Konflikthandhabung
  • Eigensicherung inkl. Einsatztraining „Grundlagen Selbstverteidigung und Selbstbehauptung“
  • Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • Englisch für Sicherheitskräfte
  • Dienst-und Einsatzkunde
  • Unfallverhütung und Brandschutz
  • Situationstraining / Auffrischungskurs
  • Praktikum
  • Prüfungsvorbereitung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
  • Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
  • Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung

Zielgruppe

  • Personen mit fehlendem Berufsabschluss
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Personen mit Wunsch zur Anpassung des beruflichen Qualifikationsprofils an den Arbeitsmarkt
  • Berufsrückkehrer*innen, Studienabbrecher*innen
  • Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
  • Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten
Hinweis:
  • Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf verfügen, die mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, beträgt. Bei einer Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren entspricht das einer Berufserfahrung von mindestens 4,5 Jahren.

 

Weitere Informationen

  • Förderung zu 100 % möglich... mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, der Jobcenter oder anderer Kostenträger, z.B. Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder BFD
  • Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.