Waffensachkunde gem. § 7 WaffG

Laut Waffengesetz müssen alle Personen, die privat und beruflich Umgang mit Waffen und Munition haben, einen Sachkundenachweis – die so genannte Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG – ablegen.

Am Schluss des Kurses machen Sie die Waffensachkundeprüfung und zeigen auf, dass Sie die grundlegenden gesetzlichen Vorschriften kennen, die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse besitzen und praktisch mit einer Waffe umgehen können.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Haben Sie bestanden, halten Sie einen bundesweit anerkannten Nachweis für Sportschütz*innen und Berufswaffenträger*innen in Händen.

Übersicht Schulungsinhalte

Dauer

5 Tage

Beginn

Monatlich

Unterrichtsform

Präsenz

Schulungsform

Qualifizierung

Qualifikation / Abschluss 

  • Teilnahmebestätigung
  • Waffensachkunde gem. § 7 WaffG

Erfahren Sie mehr über individuelle Förderungsmöglichkeiten.

Inhalte der Qualifizierung

Waffenrechtliche Begriffe:

  • Erwerb, Aufbewahrung und Transport von Waffen
  • Verbotene Gegenstände
  • Notwehr, Notstand, Nothilfe

Waffenarten:

  • Kurzwaffen
  • Langwaffen
  • Merkmale, Veränderungen, Beschusszeichen, Zulassung

Munitionskunde:

  • Munitionsarten
  • Kennzeichnungen
  • Erwerb und Transport
  • Zulassungen CIP

Praktische Ausbildung:

  • Umgang mit Feuerwaffen
  • Sichere Handhabung
  • Bedienelemente von Waffen
  • Verhalten am Schießstand, Standordnung

Übungsschießen:

  • Halbautomatische Pistolen (Polymer- und Ganzstahlwaffen) Kaliber 9 mm Luger
  • Revolver Cal. 38 spl und Cal. 357 mag

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Abschluss
  • körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Ausüben des Sicherheitsberufes (z.B. eine positive psychologische Eignungsfeststellung)
  • Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses ohne Eintrag
  • Fahrerlaubnis Klasse B ist von Vorteil, aber keine Bedingung

Zielgruppe

  • Arbeitslose (SGB II / SGB III), die eine Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe anstreben und dafür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen
  • Personen, die an einem Vorbereitungskurs zur Externenprüfung bei der IHK teilnehmen möchten

 

Hinweis:
  • Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie über einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Beruf verfügen, die mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, beträgt. Bei einer Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren entspricht das einer Berufserfahrung von mindestens 4,5 Jahren.

 

Weitere Informationen

  • Sämtliches Unterrichtsmaterial und eventuelle Prüfungsgebühren sind mit der Buchung abgedeckt.

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