Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Im Zuge der Weiterbildungsoffensive wurde am 01. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Damit wird die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) abgelöst bzw. erweitert. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen mehr Möglichkeiten für Arbeitgeber*innen geschaffen werden, die Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen fördern zu lassen. Die Zielgruppe wurde erweitert. Insgesamt wurden drei verschiedene Themenfelder mit dem Einsetzen des Qualifizierungschancengesetzes verändert.

Unterschied zwischen WeGebAU & Qualifizierungschancengesetz

Abschlussorientierte Qualifizierung

Maßnahmenziel:

Nachträglicher Erwerb eines Berufsabschlusses

Maßnahmenart:

(1) Umschulung
(2) Vorbereitung auf Externenprüfung
(3) Teilqualifizierung

Rechtsgrundlage:

Qualifzierungschancengesetz: § 81 Abs. 2 i.V.m § 82 SGB III

Berufsabschluss:

Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder ohne verwertbaren Berufsabschluss förderbar

Mindestdauer:

Entfällt

Lage der Weiterbildung:

Innerhalb (z.B. betriebliche Einzelumschulung) oder außerhalb des Betriebes

Zulassung:

Bildungsträger und Maßnahme müssen DQS- und AZAV-zertifiziert sein

Übernahme Lehrgangskosten:

zu 100 % von der Agentur für Arbeit

Arbeitgeberbeteiligung:

Entfällt

Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:

Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen

Arbeitsentgeltzuschuss:

Bis zu 100 %

Anpassungsqualifizierung

Maßnahmenziel:

Weiterbildung (AZAV) soll Fähigkeiten erweitern; Wissen ausbauen

Maßnahmenart:

Soll umfangreicher als arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen sein und nicht im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen

Rechtsgrundlage:

Qualifizierungschancengesetz: § 82 SGB III

Berufsabschluss:

Für eine Förderung muss der Berufsabschluss in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegen

Mindestdauer:

Mindestens 121 Unterrichtseinheiten

Lage der Weiterbildung:

Außerhalb des Betriebes oder Durchführung durch zugelassene Träger im Betrieb

Zulassung:

Bildungsträger und Maßnahme müssen DQS und AZAV zertifiziert sein

Übernahme Lehrgangskosten:

Abhängig von Unternehmensgröße

Arbeitgeberbeteiligung:

Abhängig von Unternehmensgröße

Übernahme sonstiger Weiterbildungskosten:

Wenn diese durch die Weiterbildung entstehen

Arbeitsentgeltzuschuss:

Abhängig von Unternehmensgröße